Leistungsprofil

Prolog

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ, den Verwalter. Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.

Der Verwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Dieses setzt neben dessen persönlicher Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit sowie geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsgemäßer, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.

Die Verwaltung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringende Leistung. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwalterfirma möglich. Beachten Sie unsere Referenzen.

Innovative Dienstleistungen

Wir möchten an dieser Stelle darauf verzichten, die üblichen Dienstleistungen aufzuzählen, die Sie von einem Fachverwalter unter Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben erwarten können. Die folgenden, für uns selbstverständlichen Leistungen, können wir Ihnen auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Hausverwaltung bieten:

• Jede Liegenschaft hat einen persönlichen Ansprechpartner, der über alle Belange Auskunft geben kann.

• Mitgliedschaft im BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. Dieser Bundesverband vertritt rund 300 Mitglieder, welche einen Bestand von ca. 500.000 Wohnungen verwalten. Zugangsvoraussetzung für jedes Mitglied ist die vorher zu überprüfende Fachkenntnis und Berufserfahrung.

• Vorhaltung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 766.938,- €

• Vorhaltung einer Gewerbehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.067.752,- €

• Zusammenarbeit mit qualitätsbewussten und zuverlässigen Handwerkern bzw. sonstigen Fachleuten aus der Branche. Aus jedem Gewerk können mehrere Firmen vermittelt werden, mit denen langjährige Erfahrungen bestehen.

• Regelmäßige Schulung unserer Mitarbeiter

• kostenfreie Seminare für Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer mit verschiedenen Referenten zu aktuellen Themen rund um die Immobilie.

• Preisgünstige Eindeckung aller Versicherungen rund um das Gebäude durch den Abschluss verschiedener Rahmenverträge; jegliche finanzielle Vorteile werden ausnahmslos an die Gemeinschaft weitergereicht.

• Günstige Konditionen für die Konten der Gemeinschaft, z.B. Girokonto keine Kontoführungsgebühren

• Rechtssicherheit für die Gemeinschaft durch professionelle Vorbereitung der Eigentümerversammlung und sofortiges schriftliches Protokollieren der Beschlüsse

• Durch Sonderkonditionen mit Dienstleistern und Rahmenverträgen mit Versorgern kommen unsere Eigentümergemeinschaften in den Genuss besonderer Vorteile.

• Kooperationsverträge mit einer Rechtsanwaltskanzlei sowie einem Bausachverständigenbüro ermöglichen kostenfreie Erstauskünfte für die Eigentümergemeinschaft sowie fachliche und sachkundige Beratung unserer Mitarbeiter.

kaufmännische Betreuung

Wir möchten an dieser Stelle darauf verzichten, die üblichen Dienstleistungen aufzuzählen, die Sie von einem Fachverwalter unter Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben erwarten können. Die folgenden, für uns selbstverständlichen Leistungen, können wir Ihnen auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Hausverwaltung bieten:

• Jede Liegenschaft hat einen persönlichen Ansprechpartner, der über alle Belange Auskunft geben kann.

• Mitgliedschaft im BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. Dieser Bundesverband vertritt rund 300 Mitglieder, welche einen Bestand von ca. 500.000 Wohnungen verwalten. Zugangsvoraussetzung für jedes Mitglied ist die vorher zu überprüfende Fachkenntnis und Berufserfahrung.

• Vorhaltung einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 766.938,- €

• Vorhaltung einer Gewerbehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.067.752,- €

• Zusammenarbeit mit qualitätsbewussten und zuverlässigen Handwerkern bzw. sonstigen Fachleuten aus der Branche. Aus jedem Gewerk können mehrere Firmen vermittelt werden, mit denen langjährige Erfahrungen bestehen.

• Regelmäßige Schulung unserer Mitarbeiter

• kostenfreie Seminare für Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer mit verschiedenen Referenten zu aktuellen Themen rund um die Immobilie.

• Preisgünstige Eindeckung aller Versicherungen rund um das Gebäude durch den Abschluss verschiedener Rahmenverträge; jegliche finanzielle Vorteile werden ausnahmslos an die Gemeinschaft weitergereicht.

• Günstige Konditionen für die Konten der Gemeinschaft, z.B. Girokonto keine Kontoführungsgebühren

• Rechtssicherheit für die Gemeinschaft durch professionelle Vorbereitung der Eigentümerversammlung und sofortiges schriftliches Protokollieren der Beschlüsse

• Durch Sonderkonditionen mit Dienstleistern und Rahmenverträgen mit Versorgern kommen unsere Eigentümergemeinschaften in den Genuss besonderer Vorteile.

• Kooperationsverträge mit einer Rechtsanwaltskanzlei sowie einem Bausachverständigenbüro ermöglichen kostenfreie Erstauskünfte für die Eigentümergemeinschaft sowie fachliche und sachkundige Beratung unserer Mitarbeiter.

Technische Betreuung

Viele Hausverwaltungen haben aufgrund einer zu großen Objektzahl je Mitarbeiter keine oder nur wenig Zeit für die einzelnen Wohnanlagen. Eine regelmäßige Begehung, vom Keller bis zum Dach, ist jedoch in jedem Anwesen unbedingt erforderlich, um größere Schäden rechtzeitig zu erkennen und damit hohe Kosten zu vermeiden.

Unser Grundsatz ist es, die Objektzahl in begrenztem Rahmen zu halten, so dass alle Wohnanlagen optimal betreut werden können.

Zur technischen Betreuung zählt neben den bereits erwähnten regelmäßigen Hausbegehungen auch die Überwachung und Veranlassung aller Maßnahmen, die für eine ordnungsgemäße Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Wohnanlage notwendig sind.

Selbstverständlich werden alle gestellten Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft.

Bevor wir eine Firma mit der Durchführung größerer Instandhaltungsmaßnahmen beauftragen werden stets mehrere Angebote von uns eingeholt. Zusammen mit dem Verwaltungsbeirat erfolgt eine Auswertung , damit die WEG letztlich selbst über die Vergabe entscheiden kann.

Wir verfügen über beste Kontakte zu Sonderfachleuten, wie Bauingenieur, Architekt, Statiker, Gutachter etc..

Veranstaltungen und sonstige Betreuungstätigkeit

Viele Eigentümer und Mieter nutzen die Gelegenheit sich besser kennenzulernen, bei den von uns organisierten und durchgeführten Veranstaltungen.

Die Rechtsprechung im Wohnungseigentum ist kompliziert und ständig Neuerungen unterworfen. Damit wir stets aktuell beraten können, nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an Seminaren und Schulungen für Haus- und Grundbesitz teil.
So können für die Eigentümer Rechtsanwaltskosten eingespart werden und Eigentümer direkt über wichtige Änderung im WEG-Recht informiert werden.

Fazit

Durch eine leistungsstarke Verwaltung bleibt nicht nur der Wert der Wohnanlage erhalten, sondern es werden auch unnötige Kosten vermieden.

Vertrauen Sie auf unseren Erfahrung und den persönlichen Einsatz aller unserer Mitarbeiter.

Leistungskatalog

1. Unabdingbare Aufgaben des Verwalters

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in dem § 27 Abs. 1 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.

In den nachfolgenden Ausführungen werden weitere Einzelleistungen der Verwaltung beschrieben.

2. Wirtschaftsplan
3. Jahresabrechnung
4. Hausordnung
5. Überwachen der Verträge mit Dritten
6. Geldverwaltung
7. Rechnungskontrolle und –anweisung
8. Buchführung
9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
10. Auftragsvergabe
11. Überwachung
12. Sofortmaßnahmen
13. Schlüssel-Bestellungen
14. Sicherheitseinrichtungen
15. Allgemeine Verwaltung
16. Führen einer elektronischen Beschlusssammlung

Hausverwaltung GmbH
Andreas Joseph

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